Verbotene Kennzeichen: Welche Kombinationen sind gesperrt?
Von Wunschkennzeichenzentrale · Veröffentlicht und inhaltlich geprüft am
Eine Kombination kann gut merkbar sein und trotzdem nicht zugeteilt werden. Bei vermeintlich verbotenen Kennzeichen müssen Sie die Buchstabenfolge, das Ortskürzel und die örtliche Vergabepraxis auseinanderhalten. Eine fehlgeschlagene Suche allein verrät den Grund noch nicht.

Welche Regel ist maßgeblich?
§ 9 FZV verlangt, dass die Zeichenkombination nicht gegen die guten Sitten verstößt. Für Ihre konkrete Auswahl sind außerdem die Angaben der zuständigen Zulassungsbehörde wichtig. Eine private Vorschlagsliste und eine Vorschau auf einem Schild ersetzen diese Entscheidung nicht.
Bei der Prüfung zählt nicht nur ein isoliertes Buchstabenpaar. Betrachten Sie das ganze Kennzeichen einschließlich Ortskürzel und Zahlen. Vermeiden Sie Kombinationen, deren Gesamtwirkung problematisch ist, auch wenn sich einzelne Teile anders erklären ließen.
Belegtes Beispiel: gesperrte Serien in Berlin
Berlin nennt HJ, KZ, NS, SA, SS, SD und IS als nicht verfügbare Buchstabenserien. Diese amtliche Aufzählung beschreibt die Berliner Reservierung. Leiten Sie daraus keine vollständige Sperrliste für jeden anderen Bezirk ab.
Ist HH oder eine bestimmte Zahl immer verboten?
Das Ortskürzel HH steht für Hamburg. Es darf nicht mit einer nachfolgenden frei gewählten Buchstabenfolge verwechselt werden. Ebenso erlaubt eine Zahl allein keine verlässliche Aussage darüber, ob die gesamte Kombination im gewünschten Bezirk zugeteilt wird.
Verlassen Sie sich bei strittigen Buchstaben- und Zahlenfolgen auf eine aktuelle örtliche Auskunft. Im Internet kursierende Tabellen können verschiedene Bundesländer, frühere Regeln und persönliche Erfahrungen vermischen. Fragen Sie mit der vollständigen Wunschfolge an; nur so ist klar, welche Kombination Sie meinen.
Gesperrt, vergeben oder online nicht angeboten?
Diese Fälle sehen im Suchergebnis ähnlich aus, haben aber unterschiedliche Ursachen. Eine bereits genutzte Kombination ist nicht automatisch verboten. Eine besonders kurze Folge kann einem gesonderten Vergabeverfahren unterliegen. Auch ein nicht unterstütztes Format ist etwas anderes als eine gesperrte Zeichenfolge.
| Hinweis | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|
| Bereits vergeben | Andere Buchstaben oder Zahlen ausprobieren |
| Örtlich gesperrt | Unproblematische Alternative auswählen |
| Besonders kurze Folge | Vergabebedingungen vor dem Schilderkauf klären |
| Ursache unklar | Vollständige Kombination bei der Behörde anfragen |
Quellen und Geltungsbereich
Quellen geprüft am 20. Oktober 2026. Amtliche Vorgaben und örtliche Verfahren können sich ändern. Örtliche Beispiele beschreiben ausschließlich den jeweils genannten Zulassungsbezirk. Maßgeblich sind die aktuelle Auskunft und Bestätigung der zuständigen Zulassungsbehörde.