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Wunschkennzeichenzentrale.de
SSL-Verschlüsselt256-Bit VerschlüsselungGeprägt nach DIN-Normbundesweit anerkannt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen POWR GmbH und ihren Kundinnen und Kunden über die Nutzung des Online-Angebots Wunschkennzeichenzentrale.

§ 1 Geltungsbereich & Anbieter

(1) Anbieter ist POWR GmbH, Bremer Heerstraße 79, 26135 Oldenburg (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Der Anbieter ist ein unabhängiger privater Dienstleister und keine Behörde. Es besteht keine amtliche, hoheitliche oder behördliche Stellung. Die amtliche Zulassung von Fahrzeugen sowie die hoheitliche Zuteilung von Kennzeichen erfolgen ausschließlich durch die zuständige Zulassungsbehörde.

(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle über das Angebot abgeschlossenen Verträge. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Warenlieferung.Der Anbieter verkauft Kfz-Kennzeichenschilder, die nach den Vorgaben des Kunden geprägt werden, sowie Umweltplaketten und Zubehör. Die Schilder werden nach DIN 74069 gefertigt und sind bundesweit anerkannt.

(2) Reservierung als unentgeltliche Nebenleistung. Zum Kauf der Schilder prüft der Anbieter die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens und reserviert es bei der zuständigen Zulassungsstelle. Diese Reservierung ist eine kostenlose Nebenleistung zum Kaufvertrag über die Schilder; ein gesondertes Entgelt wird dafür nicht berechnet. Eine etwaige Gebühr der Zulassungsstelle verauslagt der Anbieter (§ 4 Abs. 3).

(3) Die amtliche Zulassung des Fahrzeugs sowie die verbindliche Zuteilung des Kennzeichens erfolgen ausschließlich durch die zuständige Zulassungsbehörde. Der Anbieter schuldet nicht den Erfolg der behördlichen Zulassung selbst.

(4) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Wunschkennzeichen besteht nicht, sofern dieses bereits vergeben, gesperrt oder aus rechtlichen Gründen nicht zuteilbar ist. Kommt die Reservierung aus solchen Gründen nicht zustande, werden die Schilder nicht geprägt. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden; dieser kann ein anderes Kennzeichen wählen oder vom Vertrag Abstand nehmen und erhält in diesem Fall den gezahlten Betrag vollständig zurück.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren und Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Annahme bestätigt (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder mit der Ausführung beginnt.

(3) Der Vertragstext wird gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung einschließlich der Pflichtangaben und der Widerrufsbelehrung per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger.

§ 4 Preise, Versandkosten & behördliche Gebühren

(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Bestellübersicht ausgewiesen sind. Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Versandkosten werden in der Bestellübersicht gesondert ausgewiesen und vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

(3) Erhebt die Zulassungsstelle für die Online-Reservierung eine Gebühr, verauslagt der Anbieter sie für den Kunden. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten: Der in der Bestellübersicht ausgewiesene Preis ist der Endpreis. Ein gesondertes Entgelt für die Reservierung wird nicht berechnet (§ 2 Abs. 2). Gebühren für die spätere Zulassung des Fahrzeugs erhebt die Behörde unmittelbar beim Kunden; sie sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

§ 5 Zahlung

(1) Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten sind maßgeblich. Sie können je nach Bestellung und Rechtsträger abweichen.

(2) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein Mandat; die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.

§ 6 Lieferung, Lieferzeit & Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands.

(2) Angaben zur Lieferzeit sind unverbindliche Circa-Angaben, soweit nicht ausdrücklich ein fester Termin zugesagt ist. Die Produktion geprägter Schilder beginnt nach Zahlungseingang.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware auf ihn über (§ 446 BGB). Bei Unternehmern geht sie mit der Übergabe an das Versandunternehmen über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Ist ein Schild fehlerhaft geprägt, beschädigt oder entspricht es nicht der Bestellung, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

(2) Eine Abweichung, die auf einer fehlerhaften Eingabe des Kunden beruht (etwa eine falsch eingegebene Zeichenfolge), ist kein Sachmangel. Der Kunde wird gebeten, die Zeichenfolge vor Abgabe der Bestellung zu prüfen.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie Angaben zum gewünschten Kennzeichen und zur zuständigen Zulassungsstelle).

(2) Für Verzögerungen, Mehrkosten oder das Scheitern der Reservierung, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Gebühren der Zulassungsbehörden sowie für die Verfügbarkeit der amtlichen i-Kfz-Portale.

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Individuell geprägte Kennzeichenschilder. Die Schilder werden nach den Angaben des Kunden einzeln geprägt (Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummer, Größe, Ausführung) und sind auf dessen Wunschkennzeichen zugeschnitten. Für solche nach Kundenspezifikation angefertigten Waren besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Das gilt unabhängig davon, wann die Fertigung beginnt. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln (§ 8) bleiben davon unberührt.

(2) Übrige Waren. Für Artikel, die nicht nach Kundenangaben angefertigt werden — etwa Kennzeichenhalter oder Warndreieck-Sets — besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular enthält unsere Widerrufsbelehrung.

(3) Reservierung. Die Reservierung des Wunschkennzeichens ist eine unentgeltliche Nebenleistung (§ 2 Abs. 2). Da für sie kein Entgelt anfällt, entsteht bei einem Widerruf insoweit weder eine Rückzahlungs- noch eine Wertersatzpflicht.

§ 12 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

Hinweis: Wunschkennzeichenzentrale ist ein unabhängiges, privates Online-Service-Portal und keine Behörde. Wir bündeln Informationen und Online-Dienste zur Kfz-Zulassung. Amtliche Vorgänge werden über die offiziellen i-Kfz-Portale der jeweiligen Zulassungsbehörde abgewickelt.