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- Reservierungsgebühr inklusive
- Versand ab Bestelltag
Wunschkennzeichen Hamburg (HH)
Hamburg-Mitte· HamburgTipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
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Wunschkennzeichen in Hamburg: Kürzel HH. Zuständig: Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg – Fahrzeug-Zulassung. Eine Reservierung gilt dort 14 Tage. Quelle Die amtlichen Gebühren betragen bundeseinheitlich 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € bei Zuteilung, zusammen 12,80 €.
In Hamburg ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) für alle Zulassungen mit dem Kürzel HH zuständig. Eine Besonderheit: Eine Online-Reservierung gilt hier nur 14 Tage. Prüfen Sie Ihre Wunschkombination und planen Sie Reservierung und Zulassungstermin möglichst zeitnah.
Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg – Fahrzeug-Zulassung
Offizielle Seite der Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten: Nur Terminvergabe. Mitte und West: Mo+Mi 07:00–14:00, Di+Do 07:00–18:00, Fr 07:00–12:00. Harburg und Bergedorf: Mo+Mi 07:00–18:00, Di+Do 07:00–14:00, Fr 07:00–12:00. Nord: nur für Händler; bis auf Weiteres keine Zulassungstermine und keine Spontankunden. Online-Terminbuchung nur für Privatpersonen, Vereine, soziale Einrichtungen und Gewerbetreibende mit einzelnen Firmenfahrzeugen (nicht für Zulassungsdienste/Autohäuser). Quelle 1 Quelle 2 Quelle 3 Quelle 4
Angaben geprüft am 24.9.2026. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Dienstleister, keine Behörde.
| Reservierungsgebühr der Zulassungsbehörde | 2,60 € |
|---|---|
| Zuteilungsgebühr der Zulassungsbehörde | 10,20 € |
| Amtliche Gebühren gesamt (GebOSt Nr. 230) | 12,80 € |
| Festpreis Kennzeichen-Paar inkl. Reservierung | 49,90 € |
Die amtlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und werden von der Zulassungsbehörde erhoben. Quelle Im Festpreis ist die Reservierung enthalten, einschließlich einer Gebühr, die die Behörde bereits bei der Reservierung verlangt.
Bundesweit nicht vergeben werden die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS. Quelle
Zuständig ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Privatkundinnen und -kunden lassen ihr Fahrzeug an den Standorten Mitte (Süderstraße 140–142), West (Schnackenburgallee 43), Harburg (Schellerdamm 5–7) oder Bergedorf (Bergedorfer Straße 74) zu. Der Standort Nord an der Langenhorner Chaussee ist laut LBV nur für Händler geöffnet und bietet bis auf Weiteres keine Zulassungstermine an. Bedient wird ausschließlich mit Termin: Sie buchen ihn im Terminportal des LBV, bestätigen ihn über den Link in der E-Mail und scannen vor Ort den QR-Code Ihrer Terminbestätigung ein.
Eine Online-Reservierung gilt beim LBV nur 14 Tage. Danach ist die Kombination wieder allgemein verfügbar, sofern das Fahrzeug noch nicht damit zugelassen wurde; wer mehr Zeit braucht, muss nach Ablauf erneut online reservieren. Die Reservierung muss auf die Person oder Firma lauten, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, und lässt sich nicht auf Dritte übertragen. Auch Oldtimer-, Saison- und Elektrokennzeichen können reserviert werden.
Laden Sie die Reservierungsbestätigung direkt im Online-Dienst herunter, bevor Sie die Seite verlassen – Sie müssen sie bei der Zulassung vorlegen. Wurde sie nicht gespeichert, nennt der LBV die Adresse kfz-wunschkennzeichen@lbv.hamburg.de als Anlaufstelle. Alternativ können Sie Ihr Wunschkennzeichen auch erst während der Zulassung vor Ort auswählen.
Beim LBV Hamburg gilt eine Online-Reservierung 14 Tage. Wird das Fahrzeug bis dahin nicht zugelassen, ist die Kombination wieder allgemein verfügbar; für mehr Zeit müssen Sie nach Ablauf neu reservieren.
Privatkundinnen und -kunden werden an den Standorten Mitte, West, Harburg und Bergedorf bedient, jeweils nur mit Termin. Der Standort Nord ist laut LBV derzeit nur für Händler geöffnet.
Der LBV bittet darum, die Bestätigung direkt im Online-Dienst herunterzuladen. Haben Sie das versäumt, wenden Sie sich an kfz-wunschkennzeichen@lbv.hamburg.de.
Nein. Die Reservierung muss auf die Person oder Firma lauten, auf die das Fahrzeug zugelassen wird; eine Übertragung auf Dritte ist laut LBV nicht möglich.
Nein. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Online-Dienstleister. Die Zuteilung des Kennzeichens und die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde.
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