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Wunschkennzeichen Hamburg (HH)

Hamburg-Mitte· Hamburg

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Bundesweit anerkanntGeprägt nach DIN-NormSSL-geschützte Übertragung

Über diese Plattform kaufen Sie die für Ihre Zulassung notwendigen Kennzeichen. Die Wunschkennzeichenreservierung ist ausschließlich ein kostenloser, zusätzlicher Service von uns. Die normalen Amtsgebühren für die Reservierung und Ausstellung Ihres Wunschkennzeichens werden bei der Zulassung fällig, sofern Sie diese nicht vorher bezahlt haben.

In Hamburg ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) für alle Zulassungen mit dem Kürzel HH zuständig. Eine Besonderheit: Eine Online-Reservierung gilt hier nur 14 Tage. Prüfen Sie Ihre Wunschkombination und planen Sie Reservierung und Zulassungstermin möglichst zeitnah.

Zuständige Zulassungsbehörde

Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg – Fahrzeug-Zulassung

  • LBV Mitte – Fahrzeug-Zulassung
    Süderstraße 140-142
    20537 Hamburg
    Tel. 040 428580
  • LBV West – Fahrzeug-Zulassung
    Schnackenburgallee 43
    22525 Hamburg
    Tel. 040 428580
  • LBV Harburg – Fahrzeug-Zulassung
    Schellerdamm 5-7
    21079 Hamburg
    Tel. 040 428580
  • LBV Bergedorf – Fahrzeug-Zulassung
    Bergedorfer Straße 74
    21033 Hamburg
    Tel. 040 428580
  • LBV Nord – Fahrzeug-Zulassung (nur Händler, derzeit keine Zulassungstermine)
    Langenhorner Chaussee 491
    22419 Hamburg
    Tel. 040 428580

Öffnungszeiten: Nur Terminvergabe. Mitte und West: Mo+Mi 07:00–14:00, Di+Do 07:00–18:00, Fr 07:00–12:00. Harburg und Bergedorf: Mo+Mi 07:00–18:00, Di+Do 07:00–14:00, Fr 07:00–12:00. Nord: nur für Händler; bis auf Weiteres keine Zulassungstermine und keine Spontankunden. Online-Terminbuchung nur für Privatpersonen, Vereine, soziale Einrichtungen und Gewerbetreibende mit einzelnen Firmenfahrzeugen (nicht für Zulassungsdienste/Autohäuser). Quelle

Termin bei der Zulassungsbehörde · Amtliche Online-Reservierung

Angaben geprüft am 24.9.2026.

Reservierung bei der Zulassungsbehörde

  • Dauer: 14 Tage; danach wieder allgemein verfügbar, sofern noch nicht zugelassen. Für längeren Bedarf nach Ablauf 'einmal online neu reservieren'; eine Verlängerung wird auf der amtlichen Seite nicht angeboten. Quelle
  • Höchstzahl: Höchstzahl je Person nicht veröffentlicht. Reservierung nur auf die Person/Firma, auf die zugelassen wird; keine Übertragung auf Dritte. Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen reservierbar. Reservierungsbestätigung muss bei der Zulassung vorgelegt werden (Download im Online-Dienst; sonst kfz-wunschkennzeichen@lbv.hamburg.de). Quelle
  • Gebühr: Die Gebühr der Online-Reservierung wird bei der Zulassung des Fahrzeugs bezahlt; die Zuteilungsgebühr für das Wunschkennzeichen fällt ebenfalls im Rahmen der Zulassung an. Quelle

Gebühren und Festpreis

Preisangaben einschließlich Umsatzsteuer
Reservierungsgebühr der Zulassungsbehörde2,60 €
Zuteilungsgebühr der Zulassungsbehörde10,20 €
Amtliche Gebühren gesamt (GebOSt Nr. 230)12,80 €
Festpreis Kennzeichen-Paar inkl. Reservierung49,90 €

Die amtlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und werden von der Zulassungsbehörde erhoben. Quelle Im Festpreis ist die Reservierung enthalten, einschließlich einer Gebühr, die die Behörde bereits bei der Reservierung verlangt.

Unterscheidungszeichen HH

  • HH Hansestadt Hamburg

Bundesweit nicht vergeben werden die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS. Quelle

NICHT AMTLICH BESTÄTIGT (Angabe eines Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten, 28.01.2026): Buchstabenfolgen SS, KZ, SA, SD, NS, HJ und IS sowie u. a. HH-AH 1888, HH-HH 33 und HH-HH 1933 werden in Hamburg nicht zugeteilt. Quelle

Hinweise für Hamburg

Zuständig ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Privatkundinnen und -kunden lassen ihr Fahrzeug an den Standorten Mitte (Süderstraße 140–142), West (Schnackenburgallee 43), Harburg (Schellerdamm 5–7) oder Bergedorf (Bergedorfer Straße 74) zu. Der Standort Nord an der Langenhorner Chaussee ist laut LBV nur für Händler geöffnet und bietet bis auf Weiteres keine Zulassungstermine an. Bedient wird ausschließlich mit Termin: Sie buchen ihn im Terminportal des LBV, bestätigen ihn über den Link in der E-Mail und scannen vor Ort den QR-Code Ihrer Terminbestätigung ein.

Eine Online-Reservierung gilt beim LBV nur 14 Tage. Danach ist die Kombination wieder allgemein verfügbar, sofern das Fahrzeug noch nicht damit zugelassen wurde; wer mehr Zeit braucht, muss nach Ablauf erneut online reservieren. Die Reservierung muss auf die Person oder Firma lauten, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, und lässt sich nicht auf Dritte übertragen. Auch Oldtimer-, Saison- und Elektrokennzeichen können reserviert werden.

Laden Sie die Reservierungsbestätigung direkt im Online-Dienst herunter, bevor Sie die Seite verlassen – Sie müssen sie bei der Zulassung vorlegen. Wurde sie nicht gespeichert, nennt der LBV die Adresse kfz-wunschkennzeichen@lbv.hamburg.de als Anlaufstelle. Alternativ können Sie Ihr Wunschkennzeichen auch erst während der Zulassung vor Ort auswählen.

Häufige Fragen

Wie lange gilt eine Wunschkennzeichen-Reservierung in Hamburg?

Beim LBV Hamburg gilt eine Online-Reservierung 14 Tage. Wird das Fahrzeug bis dahin nicht zugelassen, ist die Kombination wieder allgemein verfügbar; für mehr Zeit müssen Sie nach Ablauf neu reservieren.

An welchen LBV-Standorten kann ich mein Fahrzeug zulassen?

Privatkundinnen und -kunden werden an den Standorten Mitte, West, Harburg und Bergedorf bedient, jeweils nur mit Termin. Der Standort Nord ist laut LBV derzeit nur für Händler geöffnet.

Was tue ich, wenn ich die Reservierungsbestätigung nicht gespeichert habe?

Der LBV bittet darum, die Bestätigung direkt im Online-Dienst herunterzuladen. Haben Sie das versäumt, wenden Sie sich an kfz-wunschkennzeichen@lbv.hamburg.de.

Kann ich eine Reservierung auf eine andere Person übertragen?

Nein. Die Reservierung muss auf die Person oder Firma lauten, auf die das Fahrzeug zugelassen wird; eine Übertragung auf Dritte ist laut LBV nicht möglich.

Ist Wunschkennzeichenzentrale eine Behörde?

Nein. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Online-Dienstleister der POWR GmbH. Die Zuteilung des Kennzeichens und die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde.

Benachbarte Zulassungsbezirke

RZ Kreis Herzogtum LauenburgPI Kreis PinnebergSE Kreis SegebergOD Kreis StormarnWL Landkreis HarburgSTD Landkreis Stade

Alle Städte mit eigener Seite: Wunschkennzeichen nach Stadt

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