Diese Prüfung gilt für die Zulassungsstelle Oldenburg. Das Kürzel OL führt auch Landkreis Oldenburg — wer dort wohnt, wählt im Prüffeld die eigene Stelle.
Fahrzeug
Größe
Typ
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Bundesweit anerkanntGeprägt nach DIN-NormSSL-geschützte Übertragung
Über diese Plattform kaufen Sie die für Ihre Zulassung notwendigen Kennzeichen. Die Wunschkennzeichenreservierung ist ausschließlich ein kostenloser, zusätzlicher Service von uns. Die normalen Amtsgebühren für die Reservierung und Ausstellung Ihres Wunschkennzeichens werden bei der Zulassung fällig, sofern Sie diese nicht vorher bezahlt haben.
Wer in der Stadt Oldenburg (Oldb) wohnt oder dort seinen Firmensitz hat, lässt sein Fahrzeug in den Bürgerbüros Nord oder Mitte zu. Das Kürzel OL teilt sich die Stadt mit dem Landkreis Oldenburg – welche Kombinationen die Stadt vergibt und welche Fristen gelten, lesen Sie hier.
Zuständige Zulassungsbehörde
Stadt Oldenburg (Oldb) – Kfz-Zulassung in den Bürgerbüros Nord und Mitte
Bürgerbüro Nord (Kfz-Zulassung) Stiller Weg 10 26121 Oldenburg (Oldb) Tel. 0441 235-4444
Bürgerbüro Mitte Pferdemarkt 14 26121 Oldenburg (Oldb) Tel. 0441 235-4444
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung (Bürgerbüros Nord und Mitte): Mo–Mi 8–15:30 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr. „Bringen und Abholen“ ohne Termin im Bürgerbüro Nord: Mo und Di 8–12 Uhr, Mi 12:30–15:30 Uhr, Do und Fr 8–12 Uhr. Quelle
Dauer: 180 Tage; Verlängerung in begründeten Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail an buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de. Quelle
Höchstzahl: Max. 3 Reservierungen je Antragsteller/Person und max. 20 Suchanfragen je Person; darüber hinausgehende Reservierungen ungültig. Max. 8 Stellen inkl. „OL“ und Zusätzen E/H/Saison. Kürzere vierstellige Schilder nur aus den Serien B, F, G, I, O, Q (+ weiterer Buchstabe + zwei Ziffern), Fahrzeug bei Zulassung vorführen. Quelle
Gebühr: Die Reservierungsgebühr wird erst bei der Fahrzeugzulassung fällig; Zahlung in den Bürgerbüros Nord und Mitte per EC-Karte oder bar. Quelle
Gebühren und Festpreis
Preisangaben einschließlich Umsatzsteuer
Reservierungsgebühr der Zulassungsbehörde
2,60 €
Zuteilungsgebühr der Zulassungsbehörde
10,20 €
Amtliche Gebühren gesamt (GebOSt Nr. 230)
12,80 €
Festpreis Kennzeichen-Paar inkl. Reservierung
49,90 €
Die amtlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und werden von der Zulassungsbehörde erhoben. Quelle Im Festpreis ist die Reservierung enthalten, einschließlich einer Gebühr, die die Behörde bereits bei der Reservierung verlangt.
Unterscheidungszeichen OL
DOL Oldenburg
OL führen neben Oldenburg auch Landkreis Oldenburg. OL ist zwischen Stadt und Landkreis Oldenburg aufgeteilt (KBA, Fußnote 1: Stadt- und Landkreis führen das gleiche Unterscheidungszeichen; Nummerngruppen legt das Land fest). Amtlich (Stadt, Hilfetext im KDO-Portal): üblich zwei Buchstaben + drei Ziffern (XX 100–999); für kürzere vierstellige Schilder Serien B, F, G, I, O, Q mit allen anderen Buchstaben + zwei Ziffern; kleines Motorradkennzeichen muss B, F, G, I, O oder Q (mit drei weiteren Zeichen) enthalten. Amtlich (Landkreis, KDO-Portal): B, F, G, I, O, Q nur mit vier Ziffern. Inoffiziell (Wikipedia): Stadt zusätzlich X 1–999 mit B, F, G, I, O, Q; Landkreis X 1–999 und XX 1–99 ohne diese Buchstaben, X 1000–9999, seit 01.03.2023 XX 1000–4999. Quelle
Bundesweit nicht vergeben werden die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS. Quelle
HJ, KZ, NS, SA, SS (sowie Ä, Ö, Ü) werden nicht vergeben (Angabe der Stadt im Reservierungsportal). Quelle
Hinweise für Oldenburg
Stadt und Landkreis Oldenburg führen beide das Unterscheidungszeichen OL, die Kombinationen sind zwischen ihnen aufgeteilt. Die Stadt gibt üblicherweise Kennzeichen mit zwei Buchstaben und drei Ziffern aus, etwa OL-AB 123. Für Fahrzeuge, die ein kürzeres vierstelliges Schild benötigen – zum Beispiel US-Fahrzeuge oder Oldtimer –, bietet sie Kombinationen aus den Serien B, F, G, I, O und Q mit einem weiteren Buchstaben und zwei Ziffern an; das Fahrzeug muss dann bei der Zulassung vorgeführt werden. Auch kleine Motorradkennzeichen müssen einen dieser Buchstaben enthalten. Insgesamt sind höchstens acht Stellen möglich, einschließlich OL und der Zusätze E, H oder Saison.
Eine Reservierung im städtischen Portal gilt 180 Tage. In begründeten Einzelfällen können Sie vor Ablauf per E-Mail beim Bürgerbüro Nord eine Verlängerung beantragen. Je Person sind höchstens drei Reservierungen und 20 Suchanfragen zulässig, weitere Reservierungen sind ungültig. Die Reservierungsgebühr wird erst bei der Zulassung fällig. Legen Sie den Ausdruck der Reservierung nach Möglichkeit bei der Zulassung vor.
Zulassungen bearbeiten die Bürgerbüros nur nach Terminvereinbarung. Das Bürgerbüro Nord am Stiller Weg bietet zusätzlich „Bringen und Abholen“: Schriftliche Anträge lassen sich zu festen Abgabezeiten ohne Termin einreichen, der Eingang liegt auf der Gebäuderückseite. Ein vorab reserviertes Wunschkennzeichen und die passenden Schilder können Sie dem Antrag beifügen. Zuständig ist die Stadt nur bei Wohn- oder Firmensitz in Oldenburg; wer im Landkreis wohnt, wendet sich an die Zulassungsstelle in Wildeshausen oder eine ihrer Außenstellen.
Nicht verwechseln: Oldenburg in Holstein gehört zum Kreis Ostholstein. Dort gilt das Kürzel OH, zuständig ist die Zulassungsstelle des Kreises in Eutin.
Häufige Fragen
Welche OL-Kombinationen vergibt die Stadt Oldenburg?
Üblich sind zwei Buchstaben mit drei Ziffern. Für Fahrzeuge, die ein kürzeres vierstelliges Schild benötigen, bietet die Stadt die Serien B, F, G, I, O und Q mit einem weiteren Buchstaben und zwei Ziffern an. Der Landkreis vergibt diese Buchstaben dagegen nur mit vier Ziffern.
Wie lange gilt meine Reservierung in der Stadt Oldenburg?
180 Tage. In begründeten Einzelfällen können Sie vor Ablauf per E-Mail beim Bürgerbüro Nord eine Verlängerung beantragen.
Wie viele Wunschkennzeichen kann ich reservieren?
Höchstens drei je Person; im städtischen Portal sind außerdem maximal 20 Suchanfragen je Person möglich. Darüber hinausgehende Reservierungen sind ungültig.
Ich wohne in Oldenburg in Holstein – bin ich hier richtig?
Nein. Oldenburg in Holstein liegt im Kreis Ostholstein; dort gilt das Kürzel OH, und zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises in Eutin.
Ist Wunschkennzeichenzentrale eine Behörde?
Nein. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Online-Dienstleister der POWR GmbH. Die Zuteilung des Kennzeichens und die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde.