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Wunschkennzeichen Frankfurt am Main (F)
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
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Wunschkennzeichen in Frankfurt am Main: Kürzel F. Zuständig: Stadt Frankfurt am Main – Ordnungsamt, Servicezentrum Rund ums Auto, Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge. Eine Reservierung gilt dort 90 Tage. Quelle Die amtlichen Gebühren betragen bundeseinheitlich 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € bei Zuteilung, zusammen 12,80 €.
Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen F vergibt in Frankfurt am Main die Zulassungsbehörde des Ordnungsamts im Servicezentrum Rund ums Auto am Römerhof. Eine Reservierung hält die Stadt 90 Tage vor, kurze Erkennungsnummern wie F-A 11 lassen sich allerdings nicht reservieren.
Stadt Frankfurt am Main – Ordnungsamt, Servicezentrum Rund ums Auto, Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
Offizielle Seite der Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten: Mo 08:00–17:30, Di 08:00–13:00, Mi 08:00–15:00, Do 08:00–16:00, Fr 08:00–12:00; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung Quelle
Angaben geprüft am 24.9.2026. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Dienstleister, keine Behörde.
| Reservierungsgebühr der Zulassungsbehörde | 2,60 € |
|---|---|
| Zuteilungsgebühr der Zulassungsbehörde | 10,20 € |
| Amtliche Gebühren gesamt (GebOSt Nr. 230) | 12,80 € |
| Festpreis Kennzeichen-Paar inkl. Reservierung | 49,90 € |
Die amtlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und werden von der Zulassungsbehörde erhoben. Quelle Im Festpreis ist die Reservierung enthalten, einschließlich einer Gebühr, die die Behörde bereits bei der Reservierung verlangt.
Bundesweit nicht vergeben werden die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS. Quelle
Zuständig für Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen F ist die Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge des Frankfurter Ordnungsamts im Servicezentrum Rund ums Auto, Am Römerhof 19. Die Vorsprache ist dort grundsätzlich nur mit einem vorab online gebuchten Termin möglich. Mit den Buslinien 34, 46 und 50 erreichen Sie die Haltestelle „Römerhof“; aus den Straßenbahnlinien 11 und 21 steigen Sie an der Mönchhofstraße in den Bus 34 um. Parkplätze gibt es direkt vor dem Gebäude.
Ein Wunschkennzeichen können Sie vor der Zulassung online, vor Ort oder telefonisch über die Hotline der Kfz-Zulassung reservieren; der Online-Dienst der Stadt bietet neben Wunsch- auch Zufallskennzeichen an. Die Reservierung ist unverbindlich, gilt ausschließlich für den künftigen Halter und lässt sich nicht auf eine andere Person übertragen. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen, löscht die Stadt die Reservierung, und die Kombination ist wieder frei.
Eine Frankfurter Besonderheit betrifft kurze Erkennungsnummern: Dreistellige Kombinationen wie F-A 11 oder F-AA 1 lassen sich nicht reservieren, sondern werden nur bei persönlicher Antragstellung im Rahmen der Zulassung als Wunschkennzeichen zugeteilt. Zweistellige wie F-A 1 erhalten nur Fahrzeuge, an denen eine längere Erkennungsnummer technisch nicht angebracht werden kann. Für eine Reservierung kommen daher längere Kombinationen wie F-AB 12 oder F-A 123 in Betracht.
Nein. Dreistellige Erkennungsnummern wie F-A 11 oder F-AA 1 teilt die Stadt Frankfurt nur bei persönlicher Antragstellung im Rahmen der Zulassung zu. Zweistellige wie F-A 1 gibt es nur für Fahrzeuge, an denen keine längere Erkennungsnummer angebracht werden kann.
Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen, löscht die Stadt Frankfurt die Reservierung. Danach ist die Kombination wieder für alle verfügbar.
Ja. In der Zulassungsbehörde Am Römerhof 19 ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über den Terminservice der Stadt möglich.
Ja. Neben der Online-Reservierung und der Reservierung vor Ort nennt die Stadt Frankfurt die telefonische Reservierung über die Hotline der Kfz-Zulassung unter 069 212-42750.
Nein. Die Reservierung gilt nur für den künftigen Fahrzeughalter und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Nein. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Online-Dienstleister. Die Zuteilung des Kennzeichens und die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde.
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