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Wunschkennzeichen Düsseldorf (D)
Düsseldorf· Nordrhein-WestfalenTipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Wunschkennzeichen in Düsseldorf: Kürzel D. Zuständig: Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Einwohnerwesen – Abteilung Straßenverkehrsamt (33/3), Kfz-Zulassungsbehörde. Eine Reservierung gilt dort 6 Monate. Quelle Die amtlichen Gebühren betragen bundeseinheitlich 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € bei Zuteilung, zusammen 12,80 €.
Kennzeichen mit D vergibt ausschließlich die Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf im Straßenverkehrsamt am Höherweg 101. Eine Reservierung gilt dort sechs Monate, und je Person sollen höchstens drei Kennzeichen reserviert werden. Hier prüfen Sie Ihre Wunschkombination und finden die Düsseldorfer Abläufe von der Reservierung bis zum Zulassungstermin.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Einwohnerwesen – Abteilung Straßenverkehrsamt (33/3), Kfz-Zulassungsbehörde
Offizielle Seite der Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten: Nur mit vorher gebuchtem Termin. Terminzeiten Straßenverkehrsamt (Kfz-Zulassung): Mo, Mi, Fr 7–12.30 Uhr; Di, Do 13–18 Uhr. Quelle
Angaben geprüft am 24.9.2026. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Dienstleister, keine Behörde.
| Reservierungsgebühr der Zulassungsbehörde | 2,60 € |
|---|---|
| Zuteilungsgebühr der Zulassungsbehörde | 10,20 € |
| Amtliche Gebühren gesamt (GebOSt Nr. 230) | 12,80 € |
| Festpreis Kennzeichen-Paar inkl. Reservierung | 49,90 € |
Die amtlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und werden von der Zulassungsbehörde erhoben. Quelle Im Festpreis ist die Reservierung enthalten, einschließlich einer Gebühr, die die Behörde bereits bei der Reservierung verlangt.
Bundesweit nicht vergeben werden die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS. Quelle
Das Unterscheidungszeichen D führt laut Kraftfahrt-Bundesamt allein die Stadt Düsseldorf, eine Aufteilung mit Nachbarkreisen gibt es nicht. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde im Straßenverkehrsamt am Höherweg 101. Ein reserviertes Wunsch- oder Serienkennzeichen bleibt sechs Monate vorgemerkt und verfällt danach. Die Reservierung ist unverbindlich und erfolgt ausschließlich auf den künftigen Halter des Fahrzeugs; einen Rechtsanspruch auf Zuteilung begründet sie nicht.
Die Stadt bittet darum, höchstens drei Kennzeichen auf dieselbe Person zu reservieren, und behält sich vor, unverhältnismäßig viele Reservierungen ohne Rücksprache zu löschen. Wer mehr Kennzeichen benötigt, sollte vorher Kontakt mit der Zulassungsbehörde aufnehmen.
Die Stadt beschreibt die Terminbuchung in vier Schritten: Bei einer Zulassung steht die Reservierung des Wunschkennzeichens am Anfang, danach folgt die Online-Buchung bei der Kfz-Zulassung. Geben Sie dabei alle Anliegen mit ihrer Anzahl an, denn bearbeitet wird nur, was gebucht ist; die Buchung setzt eine gültige E-Mail-Adresse voraus. Termine gibt es montags, mittwochs und freitags von 7 bis 12.30 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 18 Uhr. Am Höherweg ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich, etwa per Girocard, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay.
Möchten Sie Ihr bisheriges Düsseldorfer Kennzeichen behalten, geben Sie das bereits bei der Außerbetriebsetzung an. Es bleibt dann für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs zwölf Monate reserviert, für ein anderes Fahrzeug drei Monate.
Sechs Monate. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zugelassen, verfällt die Reservierung; einen Rechtsanspruch auf Zuteilung begründet sie nicht.
Die Stadt bittet um höchstens drei Kennzeichen pro Person und kann unverhältnismäßig viele Reservierungen ohne Rücksprache löschen. Benötigen Sie mehr, sprechen Sie die Zulassungsbehörde vorher an.
Die Stadt Düsseldorf reserviert ausschließlich auf den künftigen Halter des Fahrzeugs. Die Reservierung sollte daher auf die Person lauten, auf die das Fahrzeug später zugelassen wird.
Ja, das Straßenverkehrsamt bittet, nur mit einem vorher gebuchten Termin zu kommen. Geben Sie bei der Buchung alle Anliegen mit ihrer Anzahl an, da nur gebuchte Anliegen bearbeitet werden.
Ja, wenn Sie das bereits bei der Außerbetriebsetzung angeben. Für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs bleibt es dann zwölf Monate reserviert, für ein anderes Fahrzeug drei Monate.
Nein. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Online-Dienstleister. Die Zuteilung des Kennzeichens und die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde.
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