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- Reservierungsgebühr inklusive
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Wunschkennzeichen Dresden (DD)
Dresden (Stadt)· SachsenTipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Wunschkennzeichen in Dresden: Kürzel DD. Zuständig: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt – Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde. Die amtlichen Gebühren betragen bundeseinheitlich 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € bei Zuteilung, zusammen 12,80 €.
Für Kennzeichen mit DD ist die Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden an der Hauboldstraße 7 zuständig. Auf dieser Seite prüfen Sie Ihre Wunschkombination und finden die Dresdner Regeln zu Reservierung, Termin und Online-Zulassung.
Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt – Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde
Offizielle Seite der Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten: Nur mit Termin. Mo 8–12 Uhr, Di 8–17 Uhr, Mi 9–12 Uhr, Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr. Quelle
Angaben geprüft am 24.9.2026. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Dienstleister, keine Behörde.
| Reservierungsgebühr der Zulassungsbehörde | 2,60 € |
|---|---|
| Zuteilungsgebühr der Zulassungsbehörde | 10,20 € |
| Amtliche Gebühren gesamt (GebOSt Nr. 230) | 12,80 € |
| Festpreis Kennzeichen-Paar inkl. Reservierung | 49,90 € |
Die amtlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich und werden von der Zulassungsbehörde erhoben. Quelle Im Festpreis ist die Reservierung enthalten, einschließlich einer Gebühr, die die Behörde bereits bei der Reservierung verlangt.
Bundesweit nicht vergeben werden die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS. Quelle
In Dresden entscheidet die Zahlungsweise über die Reservierungsdauer: Bezahlen Sie die Behördengebühr bei der Online-Reservierung sofort, bleibt das Kennzeichen 180 Tage reserviert. Wählen Sie die Zahlung erst bei der Zulassung, gilt die Reservierung nur 7 Tage. Die Auswahl treffen Sie im Reservierungsvorgang. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach Ablauf wird die Reservierung gelöscht. Reserviert wird ausschließlich auf die künftige Halterin oder den künftigen Halter, eine Weitergabe des Kennzeichens ist ausgeschlossen.
Die Zulassungsbehörde empfängt Besucherinnen und Besucher nur mit Termin, gebucht wird online bis zu 14 Tage im Voraus. Wegen der hohen Nachfrage empfiehlt die Stadt, vorher zu prüfen, ob sich das Anliegen online erledigen lässt. Nutzen Sie ein vorab reserviertes Wunschkennzeichen für die Online-Zulassung (i-Kfz), benötigen Sie die sechsstellige Reservierungs-PIN; die Schilder beschaffen Sie in diesem Fall vorab selbst.
Möchten Sie Ihr Dresdner Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übernehmen, ist das am selben Tag möglich: Lassen Sie das Kennzeichen bei der Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs auf Ihren Namen reservieren. Sobald ein anderes Fahrzeug damit zugelassen ist, darf das alte Fahrzeug nicht mehr mit diesem Kennzeichen geführt werden.
Das Unterscheidungszeichen DD führt laut Kraftfahrt-Bundesamt neben der Stadt auch die Landespolizei Sachsen; welche Nummerngruppen wem zustehen, legt das Land fest. Für alle sächsischen Zulassungsbehörden gelten zudem die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS als nicht erteilungsfähig.
Das hängt davon ab, wann Sie die Behördengebühr bezahlen: bei sofortiger Online-Zahlung 180 Tage, bei Zahlung erst zur Zulassung nur 7 Tage. Die Wahl treffen Sie während der Reservierung.
Nein, eine Verlängerung sieht die Stadt Dresden nicht vor. Nach Ablauf der Reservierungsdauer wird die Reservierung gelöscht.
Ja, die Kfz-Zulassungsbehörde an der Hauboldstraße 7 ist nur mit Termin zugänglich. Termine buchen Sie online bis zu 14 Tage im Voraus.
Sie benötigen die sechsstellige Reservierungs-PIN. Die Kennzeichenschilder beschaffen Sie bei der Online-Zulassung vorab selbst und bringen sie am Fahrzeug an.
Ja. Lassen Sie das Kennzeichen bei der Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs auf Ihren Namen reservieren, dann ist die Übernahme auf das neue Fahrzeug am selben Tag möglich.
Nein. Wunschkennzeichenzentrale ist ein privater Online-Dienstleister. Die Zuteilung des Kennzeichens und die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen durch die zuständige Zulassungsbehörde.
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